Unterstützung für Kulturschaffende und Kulturvereine in der Corona-Pandemie
Auch im Schwalm-Eder-Kreis ist das kulturelle Leben von der Corona-Pandemie stark betroffen
Zur Unterstützung der Kulturlandschaft hat der Schwalm-Eder-Kreis ein einmaliges Förderprogramm entwickelt, bei dem betroffene Kulturschaffende mit bis zu 500 € für tatsächlich entstandene Kosten gefördert werden können. Kulturschaffende, Einrichtungen, Vereine und Gruppen können bis zum 31.12.2020 einen Antrag beim Schwalm-Eder-Kreis einreichen, um einen finanziellen Ausgleich für tatsächlich entstandene „coronabedingte“ Kosten ab einer Höhe von 100 € zu erhalten. Maximal stellt der Schwalm-Eder-Kreis Zuschüsse in Höhe 500 € pro Projekt bereit. Antragsfrist ist der 31.12.2020. Es gilt das Datum des E-Maileingangs oder der Poststempel. Über die Bewilligung oder Ablehnung der Anträge wird nach Eingang des vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrags entschieden.
Das Antragsformular kann auf den Corona-Themenseiten der Homepage des Schwalm-Eder-Kreises www.schwalm-eder-kreis.de unter dem Punkt „Informationen für Betriebe, Unternehmer, Kulturschaffende und Vereine“ heruntergeladen werden.
Für weitere Informationen steht Ihnen außerdem Marina Saurwein, Kultur- und Partnerschaftsbeauftragte unter der 05681 775 105 oder kultur@schwalm-eder-kreis.de zur Verfügung.