Steuerliche Sofortmaßnahmen

Abfederung der Auswirkungen der Corona-Krise

„Indem etwa der Zeitpunkt der Steuerzahlung hinausgeschoben oder die Vorauszahlung unkompliziert und schnell angepasst wird, möchte auch die Steuerverwaltung ihren Beitrag leisten, damit die Liquiditätssituation der Betroffenen verbessert wird.“ sagt Hessens Finanzminister Dr. Thomas Schäfer.

In einer Presseinformation vom 19. März 2020 hat sich das Hessische Ministerium der Finanzen zu den konkreten steuerlichen Sofortmaßnahmen für die von der Corona-Krise betroffenen Unternehmen geäußert. Danach können sich diese Unternehmen wegen der für sie im Einzelfall in Betracht kommenden steuerlichen Hilfsmaßnahmen schriftlich, telefonisch oder per E-Mail an das zuständige Finanzamt wenden. Nach Aussage des Finanzministeriums erfolgt die Bearbeitung am zügigsten, wenn für die Anträge das ELSTER-Onlineportal verwendet wird.

Darüber hinaus stellt die IHK-Organisation ein Antragsformular für Steuererleichterungen aufgrund der Corona-Krise zur Verfügung. Dieses wurde mit der Oberfinanzdirektion Frankfurt abgestimmt. Es kann auch als Orientierungshilfe dienen, wenn der Antrag anderweitig gestellt wird.

Auch die Stadt Frankfurt möchte betroffenen Unternehmen „unbürokratisch und schnell“ bei Liquiditätsengpässen aufgrund der Corona-Krise helfen. Sie hat das Formular für den Antrag auf Stundung der Gewerbesteuerzahlungen/-vorauszahlungen sowie auf Herabsetzung von Gewerbesteuer-Vorauszahlungen ins Internet eingestellt.
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