Schutzschirm für Heilmittelerbringer, Zahnärzte und Reha-Einrichtungen

Neben dem bereits beschlossenen Schutzschirm für Krankenhäuser und Ärzte sollen nun auch die Einnahmeausfälle von Heilmittelerbringern (Physiotherapeuten, etc.), Zahnärzten und Reha-Einrichtungen für Eltern-Kind-Kuren abgefedert werden. 


Demnach sollen Heilmittelerbringer 40 Prozent ihrer Vergütung aus dem vierten Quartal des Jahres 2019 als Einmalzuschuss erhalten. Zahnärzte erhalten 30 Prozent der Differenz zwischen angenommener Gesamtvergütung für das laufende Jahr und tatsächlich erbrachter Leistung. 


Auf die Boni werden weitere Unterstützungsmaßnahmen wie Soforthilfen für Selbstständige und das Kurzarbeitergeld nicht angerechnet. Reha-Einrichtungen für Eltern-Kind-Kuren erhalten 60% des Tagessatzes für leere Betten, so wie es bereits bei anderen Reha-Einrichtungen der Fall ist.


Bei Fragen wenden Sie sich unter der Hotline-Nummer 0 56 81 / 7 75 – 485 oder per Mail corona-fb80@schwalm-eder-kreis.de an die Wirtschaftsförderung des Schwalm-Eder-Kreises.

Ausführliche Informationen zur aktuellen Corona-Epidemie, wichtige Kontakte und Hinweise zu Fördermaßnahmen finden Sie unter den folgenden Links: