Hessen-Mikroliquidität
Ergänzendes Darlehen für kleine Unternehmen und Soloselbständige, um zusätzlichen Liquiditätsbedarf zu decken, der durch die aktuelle Corona-Krise entstanden ist und für die Fortführung der unternehmerischen Tätigkeit zwingend erforderlich ist.
Die Antragsstellung ist ab dem 03.04.2020 möglich. Alle benötigten Unterlagen und Informationen finden Sie unter Hessen-Mikroliquidität.
Bei dem Förderprogramm „Hessen-Mikroliquidität“ handelt es sich um ein ergänzendes Darlehen (kein Zuschuss) zu bereits bestehenden Finanzierungsmöglichkeiten in der Corona-Krise, um zusätzlichen Liquiditätsbedarf zu decken der für die Fortführung der unternehmerischen Tätigkeit zwingend erforderlich ist.
Bitte nehmen Sie vor Antragstellung mit der Wirtschaftförderung des Schwalm-Eder-Kreises
als Kooperationspartner Kontakt auf!
Hotline-Nummer 0 56 81 / 7 75 – 485 oder per Mail corona-fb80@schwalm-eder-kreis.de
Darüber hinaus hat die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) mitgeteilt, dass die Kreditanträge bereits ab dem 06.04.2020 - anstatt wie bisher kommuniziert ab dem 14.04.2020 - gestellt und zugesagt werden können.