Hessen-Mikroliquidität

Ergänzendes Darlehen für kleine Unternehmen und Soloselbständige, um zusätzlichen Liquiditätsbedarf zu decken, der durch die aktuelle Corona-Krise entstanden ist und für die Fortführung der unternehmerischen Tätigkeit zwingend erforderlich ist.

Die Antragsstellung ist ab dem 03.04.2020 möglich. Alle benötigten Unterlagen und Informationen finden Sie unter Hessen-Mikroliquidität.

Bei dem Förderprogramm „Hessen-Mikroliquidität“ handelt es sich um ein ergänzendes Darlehen (kein Zuschuss) zu bereits bestehenden Finanzierungsmöglichkeiten in der Corona-Krise, um zusätzlichen Liquiditätsbedarf zu decken der für die Fortführung der unternehmerischen Tätigkeit zwingend erforderlich ist.

Bitte nehmen Sie vor Antragstellung  mit der Wirtschaftförderung des Schwalm-Eder-Kreises
als Kooperationspartner Kontakt auf!

Hotline-Nummer 0 56 81 / 7 75 – 485 oder  per Mail corona-fb80@schwalm-eder-kreis.de

Den Link zum Start der Antragstellung finden Sie im Download „Mein Weg zum Darlehen „Hessen-Mikroliquidität“. Bitte beachten Sie diese Hinweise bevor Sie einen Antrag über das Portal senden. Ohne Beachtung dieser Hinweise wird Ihr Antrag abgelehnt.
Darüber hinaus hat die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) mitgeteilt, dass die Kreditanträge bereits ab dem 06.04.2020 - anstatt wie bisher kommuniziert ab dem 14.04.2020 -  gestellt und zugesagt werden können.

Ausführliche Informationen zur aktuellen Corona-Epidemie, wichtige Kontakte und Hinweise zu Fördermaßnahmen finden Sie unter den folgenden Links: