Aktuelle Förderprogramme

Aktuelle Förderprogramme

Uns erreichen regelmäßig Hinweise auf Förderprogramme. An dieser Stelle werden wir diese Infos regelmäßig veröffentlichen.

Neue Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung der ländlichen Entwicklung

Es werden vor dem Hintergrund des demografischen Wandels, veränderter Lebensgewohnheiten, fehlender Fachkräfte und altersbedingter Unternehmensaufgaben Anreize geschaffen, die eine bedarfsorientierte Gründung oder Entwicklung von Kleinstunternehmen in den Bereichen Handwerk, Lebensmitteleinzelhandel, Gastronomie, Betreuung, Gesundheit, Kultur und Mobilität ermöglichen.
Infos zum Thema Schwalm-Eder-Kreis Infos Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Hessen Mikrodarlehen

Mit diesem Darlehen können alle Investitionen und Betriebsmittel finanziert werden, welche für die Gründung/ Übernahme oder Festigung eines Unternehmens in Hessen innerhalb der ersten fünf Jahre nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit erforderlich sind.

Diese Vorhaben müssen eine tragfähige und erfolgversprechende Geschäftsidee umsetzen. Vor einer Finanzierung des Vorhabens muss ein dokumentiertes Gespräch bei einem Kooperationspartner stattgefunden haben.

  • Kredit von 3.000 Euro bis 25.000 Euro
  • 7 Jahre Kreditlaufzeit
  • Keine banküblichen Sicherheiten erforderlich
Infos

Gründungs- und Wachstumsfinanzierung Hessen - Gründung (ERP)

Das Darlehen dient zur Finanzierung von bis zu 100 Prozent des Investitions- und Betriebsmittelbedarfs, der im Zusammenhang mit einer Existenzgründung steht. Außerdem können Festigungsmaßnahmen innerhalb von 5 Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit finanziert werden.

  • Bis zu 2 Mio. Euro möglich
  • 5, 10 und 20 Jahre Kreditlaufzeit
  • Fester Sollzins

Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind alle Existenzgründer, freiberuflich Tätige sowie kleine und mittlere Unternehmen im Sinne der EU-Definition bis 5 Jahre nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit.
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Kapital für Kleinunternehmen

Die Verbesserung der Finanzierungsstruktur sowie der Liquiditätssituation steht im Fokus der Förderung. Dies wird durch die Bereitstellung der Mittel als Nachrangdarlehen erreicht, wodurch die Aufnahme von weiteren Darlehen erleichtert werden soll.

Die bereitgestellten Mittel können ohne Zweckbindung im Unternehmen verwendet werden, beispielsweise als Liquiditätsreserve, zur Auftragsvorfinanzierung oder Betriebsmittelfinanzierung aber auch für Investitionen.

  • Keine banküblichen Sicherheiten nötig (Nachrangdarlehen)
  • Kredit von 25.000 Euro bis 150.000 Euro möglich
  • Laufzeit 7 Jahre, endfällig

Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind kleine Unternehmen im Bereich der gewerblichen Wirtschaft und freiberuflich Tätige, mit Sitz in Hessen.

Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Förderung im Rahmen von Unternehmensnachfolgen möglich. Das zu übernehmende Unternehmen muss die Antragsvoraussetzungen erfüllen und mindestens drei Jahre alt sein (weitere Bedingungen, vgl. Merkblatt).

Existenzgründer, außer bei Unternehmensnachfolgen, sowie Unternehmen in Schwierigkeiten (EU-Definition) und Sanierungsfälle können leider kein Darlehen erhalten.
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