Die Verbesserung der Finanzierungsstruktur sowie der Liquiditätssituation steht im Fokus der Förderung. Dies wird durch die Bereitstellung der Mittel als Nachrangdarlehen erreicht, wodurch die Aufnahme von weiteren Darlehen erleichtert werden soll.
Die bereitgestellten Mittel können ohne Zweckbindung im Unternehmen verwendet werden, beispielsweise als Liquiditätsreserve, zur Auftragsvorfinanzierung oder Betriebsmittelfinanzierung aber auch für Investitionen.
- Keine banküblichen Sicherheiten nötig (Nachrangdarlehen)
- Kredit von 25.000 Euro bis 150.000 Euro möglich
- Laufzeit 7 Jahre, endfällig
Wer ist antragsberechtigt?Antragsberechtigt sind kleine Unternehmen im Bereich der gewerblichen Wirtschaft und freiberuflich Tätige, mit Sitz in Hessen.
Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Förderung im Rahmen von Unternehmensnachfolgen möglich. Das zu übernehmende Unternehmen muss die Antragsvoraussetzungen erfüllen und mindestens drei Jahre alt sein (weitere Bedingungen, vgl. Merkblatt).
Existenzgründer, außer bei Unternehmensnachfolgen, sowie Unternehmen in Schwierigkeiten (EU-Definition) und Sanierungsfälle können leider kein Darlehen erhalten.