Förderprogramm Kleinunternehmen Daseinsvorsorge

Neue Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung der ländlichen
Entwicklung

Die Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung der ländlichen Entwicklung sieht unter anderem Fördermöglichkeiten für die ländliche Regionalentwicklung (LEADER), integrierte ländliche Regionalentwicklung sowie die Dorfentwicklung vor.

Zum 15.08.2019 wird die o. g. Richtliniegrundlegende Änderungen erfahren. So werden die Förderhöchstgrenzen in einigen Bereichen heraufgesetzt, aber auch neue Fördermöglichkeiten geschaffen.

Für den LEADER-Bereich bedeutet dies z. B., dass die Gründung und Entwicklung von Kleinstunternehmen mit Schaffung eines
Arbeitsplatzes von privaten Trägern mit bis zu 100.000,00 € gefördert werden kann. Neu istebenfalls, dass Kleinstunternehmen auch ohne Arbeitsplatzschaffung mit bis zu 25.000,00 € gefördert werden können. Vorhaben der Daseinsvorsorge können bis zu einer Höhe von 200.000,00 € gefördert werden.

Neu hinzugekommen ist ebenfalls die Förderung infrastruktureller Vorhaben zur landtouristischen Entwicklung, Naherholung und der Landschafts und Kulturgeschichte mit bis zu 500.000,00 € Zuwendung.

Im Bereich der integrierten ländlichen Regionalentwicklung werden nun neben den Kleinstunternehmen der Grundversorgung auch Kleinstunternehmen des Gastgewerbes mit bis zu 100.000,00 € gefördert. Vorhaben für lokale Basisdienstleistungen werden mit bis zu 500.000,00 € gefördert.

Die Vorbereitung, begleitende Umsetzung, Marketingmaßnahmen und Evaluierung von Vorhaben unter Einbeziehung der Ausgaben für Dienstleistungen und neu eingestelltes Personal kann mit bis zu 100.000,00 € gefördert werden.

Neu eingeführt wurde ebenfalls ein Regionalbudget, welches durch das Regionalmanagement der einzelnen LEADER-Regionen verwaltet wird.

Für die Dorfentwicklung haben sich ebenfalls weitreichende finanzielle Änderungen ergeben. In den anerkannten Schwerpunkten zur Dorfentwicklung können Hausbesitzer für die Umnutzung, Sanierung und den Neubau in den Ortskernen eine Förderung von bis zu 45.000,00 € erhalten. Für die Umnutzung und Sanierung von Kulturdenkmälern ist sogar eine Förderung von bis zu 60.000,00 € möglich. Neu hinzugekommen ist in diesem Bereich der Umbau von Wirtschaftsgebäuden (z.B. Scheunen) zu Wohngebäuden mit bis zu drei Wohneinheiten in den Ortskernen. Diese können mit bis zu 200.000,00 € gefördert werden.

Nach Inkrafttreten der neuen Richtlinie wird es seitens des Schwalm-Eder-Kreises weitergehende Informationen durch die Presse geben.

Auskunft erteilt der
Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises
Fachbereich Wirtschaftsförderung Herr Friedhelm Beckmann
Parkstraße 6, 34576 Homberg (Efze) Tel. 05681 775-821

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